Wusste Ihr Berater, …
… dass die überwiegende Anzahl an vorläufigen Bescheiden aufgrund der fehlenden oder ungenügenden Begründung der vorübergehenden Ungewissheit rechtswidrig ist und bekämpft werden kann?


… dass Verstöße gegen die Europäische Grundrechtscharta einen absoluten Verfahrensfehler darstellen und einen großen Prozess-vorteil bedeuten?


...  dass die Nachschau in vielen Fällen eine Außenprüfung ist und dadurch das Wiederholungsverbot umgangen wird?


... dass ein Prüfbericht über eine Außenprüfung ohne Feststellungen kein Bescheid ist und die Prüfung daher jederzeit wiederholt werden könnte?





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  WUSSTE IHR BERATER....

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VORTEILE NÜTZEN.



... dass erfolgreiche Rechtsmittel einen Amtshaftungsanspruch des Beschwerdeführers auf Ersatz der Beratungskosten gewähren?


... dass aufwändige und umständliche, aber mögliche Sach-verhaltsermittlungen durch das Finanzamt nicht zur Schätzung berechtigen?


... dass die Akteneinsicht bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses nicht verweigert werden darf?


... dass eine unterschreitende Abrechnung des kollektiv-vertraglichen Mindestlohns- bzw. -gehalts eine verwaltungsstraf-rechtliche Haftung des Geschäftsführers in Form der Beitragstäter-schaft begründet?






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