Seminare
Die AG Steuerberatung veranstaltet vor allem auf Wunsch unserer Klienten Seminare und Vortragsabende zu aktuellen steuerlichen, buchhalterischen und betriebswirtschaftlichen Themen. Als Experten tragen neben Mag. Anton Grall und Gerald Eymannsberger vor allem externe Spezialisten aus den entsprechenden Fachgebieten die Neuerungen vor.
Seminarbedingungen
AG STEUERBERATUNG
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der AG Steuerberatung Mag. Anton Grall – im Weiteren Seminarveranstalter genannt - und den Seminarteilnehmern gelten ausschließlich nachfolgende Seminarbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Seminaranmeldung gültigen Fassung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz des Seminarveranstalters.
Anmeldung
Sie können sich schriftlich per Fax oder E-Mail anmelden. Sobald Ihre Anmeldung eingeht, werden Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigung und die Rechnung für die Seminargebühr übersandt. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Die Teilnahmegebühr ist unverzüglich nach Rechnungserhalt und jedenfalls vor Veran-staltungsbeginn vollständig zu entrichten. Ein Seminarplatz gilt nämlich erst dann als fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr beim Seminarveranstalter eingelangt ist. Nach Zahlungseingang erhalten Sie weitere organisatorische Infor-mationen zur Seminarveranstaltung.
Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen, Seminarorte und -zeiten sind der Seminarbeschreibung zu entnehmen. Zumutbare und der Veranstaltung zweckdienliche Änderungen bleiben vorbehalten. Unwesentliche inhaltliche oder zeitliche Abweichungen vom vorgesehenen Ablaufplan begründen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche der Seminarteilnehmer.
Leistungen
Das Seminar wird mit den in der Seminarbeschreibung dargestellten Inhalten durchgeführt. Seminarunterlagen werden vor dem Seminar durch den jeweiligen Referenten ausgegeben oder nach der Veranstaltung an die Teilnehmer übersandt. Für die Richtigkeit der in den Seminaren von Referenten gemachten Aussagen übernimmt der Seminarveranstalter keine Haftung bzw. Gewährleistung.
Ausschluss
Der jeweilige Referent sowie der Seminarveranstalter sind jederzeit berechtigt, unbotmäßige Seminarteilnehmer vor Beginn oder auch während der Veranstaltung ohne Erstattung des Seminarentgelts auszuschließen, wenn sie nach Ansicht des Referenten bzw. Veranstalters gegen bestehende Gesetze verstoßen, andere Teilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung stören, wiederholt ablenken oder den Referenten unterbrechen. Dies gilt auch, wenn festgestellt wird, dass Sie im Vorfeld der Veranstaltung Handlungen begangen oder unterstützt haben, die geeignet sind, den Referenten oder den Veranstalter zu diskreditieren. Der jeweilige Referent und der Veranstalter üben das Hausrecht aus.
Der Veranstalter haftet nicht in folgenden Sachverhaltskon-stellationen:
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• Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und
.....Wertsachen der Seminarteilnehmer
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• Eintritt von Personenschäden in den Seminarräumlichkeiten
....oder auf dem Weg zur oder von der Seminarveranstaltung
Urheberrechtsschutz
Ausgehändigte oder nachträglich übermittelte Unterlagen (zB Informationsblätter, Checklisten, PDF-Dateien, Foliensätze der Seminarpräsentation) stehen unter dem Urheberrechtsschutz des Seminarveranstalters und des jeweiligen Referenten. Dies ist aus den Unterlagen ersichtlich. Die Unterlagen dürfen zwar an Dritte weitergereicht, ohne schriftliche Genehmigung des Referenten aber nicht angepasst, verändert, ergänzt oder auf irgendeine Weise umgestaltet werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn der Seminarveranstalter Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einschaltet. Eine eventuelle Haftung für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Für die Durchführung des Seminars sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese sind durch die dritten Teilnehmer bei Vertragsabschluss korrekt an den Seminar-veranstalter zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich behandelt und - mit Ausnahme des jeweiligen Referenten - nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Seminarveranstalter und der jeweilige Referent nach dem Seminar Kontakt zur Übersendung der Seminarunterlagen auf-nehmen.
Stornobedingungen
Bei Storno einer Buchung seitens des Kunden bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Seminarbeitrages, bei Stornierung ab 2 Tagen vor dem Veranstaltungstag oder Nicht-erscheinen wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt................... Ersatzteilnehmer können kostenlos nominiert werden. Bei Storno einer Buchung seitens des Kunden bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 20 netto.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform; auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Ver-einbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf. Mündliche Vereinbarungen haben in keinem Fall Wirksamkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Seminarbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rest im Übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der ergänzenden Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen. Sofern die Auslegung aus Rechtsgründen ausscheidet, verpflichten sich die Parteien, dementsprechende ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Das gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt. Für alle Rechtsverhältnisse, die aus diesem Vertrag herrühren oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist allein österreichisches Recht unter Ausschluss anderer Rechtssysteme maßgeblich.