Standard
Lohnverrechnung
Löhne und Gehälter samt Nebenkosten stellen einen großen Kostenblock insbesondere bei personalintensiven Unternehmungen dar, die der Unternehmer im Griff haben muss.
Die exakte und zeitnahe Erfassung, Abrechnung und Auswertung dieser Kosten gewährt Ihnen die notwendige Übersicht über die Kostenstruktur sowie die beruhigende Gewissheit der zeitgerechten Entrichtung sämtlicher anstehenden Zahlungen.
Buchhaltung
Buchhaltung ist die Übersetzung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Zahlen, hier sehen Sie schwarz auf weiß, wie es Ihnen wirtschaft-lich geht; zudem servieren wir Ihnen Kalkulations- und Steuer-bemessungsgrundlagen.
Je nach Art des Unternehmens bzw. Art und Höhe der Trans-aktionen ist eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-voranmeldung beim Finanzamt einzureichen, wobei manche Unter-nehmer davon unter besonderen Umständen befreit sind.
Bilanzierung/ Steuererklärung
Die Bilanz, ob für Unternehmer verpflichtend oder freiwillig, ist eine Fotografie Ihres Unternehmens zum Zeitpunkt X und stellt beispielsweise den Anteil Ihrer Grundstücke, Gebäude, Forder-ungen oder Vorräte zum Gesamtvermögen dar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung sieht die betrieblichen Vorfälle im Zeitraffer innerhalb eines Jahres. Hier stehen sich Betriebsein-nahmen (Umsatzerlöse und sonstigen Erträge) und -ausgaben gegenüber.
Dies gilt auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), die bis zu einem bestimmten Umsatzbetrag zulässig ist. Bei der EAR zählen die Zahlungsmittelzuflüsse bzw.-abflüsse, sodass Sie das steuerliche Ergebnis bis zu einem gewissen Grad durch operative Dispositionen vor Jahresende steuern können.
Steuerberatung
Die Steuerberatung im engeren Sinn stellt einen Teil der wirtschaftlichen Beratung dar und bezweckt die Minimierung der Steuerlast für den Unternehmer. Dies bewerkstelligen wir größtenteils durch folgende Maßnahmen:
• Lenkung von Investitionsentscheidungen
• Ausnützung von Bilanzierungswahlrechten
• Umgründungen
• Sanierungsberatung
Wirtschaftliche Beratung
Unter wirtschaftlicher Beratung verstehen wir die zu den Steuer-beratungsthemen komplementären Bereiche, diese bestehen auszugsweise aus folgenden Beratungsfeldern:
• Investitionsberatung (-rechnung)
• Unternehmensbewertung
• Förderungsberatung
• Unterstützung bei Bankverhandlungen
• Kauf und Verkauf von Unternehmen/Grund und Boden