§  Ordentliche oder außerordentliche Revision
    an den Verwaltungsgerichtshof

§  Fristsetzungsanträge gegen die Säumnis
    des Bundesfinanzgerichtes

§  Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof
    (mit Rechtsanwalt)

§  Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof
    für Menschenrechte in Strasbourg (mit Rechtsanwalt)

§  Vertretung im Finanzstrafverfahren

Wirtschaftliche Beratung
Unsere wirtschaftliche Premium-Beratung zielt auf Maßnahmen in der Phase vor Unternehmensgründung oder Umgründung ab, wo auszugsweise folgende Beratungsfelder zum Zug kommen:


•  PR-Marketingberatung (Positionierung des Unternehmens,
   Werbemaßnahmen, Wahl des passenden Marketing-Mixes, 
   Interaktion mit Werbefirmen)

•  Organisation von Verkaufstrainingseinheiten

•  Ausarbeitung einer CI (Corporate Identity)

•  Markenrelaunch

•  Eventmarketing

Methodik
1) Im ausführlichen Erstgespräch analysieren wir die strategische
     Ausrichtung Ihres Unternehmens sowie die betrieblichen
     Abläufe auf ihre Übereinstimmung.


2)  Auf dieser Basis definieren wir die Strategieroute,
     die Sie zum wirtschaftlichen Erfolg führt.


     Bei Neugründungen oder Neuorientierungen von bestehenden
     Unternehmungen prüfen wir die wirtschaftliche und rechtliche
     Realisierbarkeit des Businessplans bzw. der

     Restrukturierungsmaßnahmen.


3)  Davon leiten wir die wirtschaftlichen Teilziele sowie die
     rechtlichen Rahmenbedingungen ab, innerhalb derer sich Ihr
     Unternehmen in Zukunft bewegen wird. Maßstab unserer
     wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Beratung ist die
    
vertretbare Rechtsansicht, welche das Warnlicht vor dem
     Strudel des Finanzstrafverfahrens bildet, in das unsere Klienten
     nicht geraten dürfen!



Standard
Lohnverrechnung
Löhne und Gehälter samt Nebenkosten stellen einen großen Kostenblock insbesondere bei personalintensiven Unternehmungen dar, die der Unternehmer im Griff haben muss.
Die exakte und zeitnahe Erfassung, Abrechnung und Auswertung dieser Kosten gewährt Ihnen die notwendige Übersicht über die Kostenstruktur sowie die beruhigende Gewissheit der zeitgerechten Entrichtung sämtlicher anstehenden Zahlungen.

Buchhaltung
Buchhaltung ist die Übersetzung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Zahlen, hier sehen Sie schwarz auf weiß, wie es Ihnen wirtschaft-lich geht; zudem servieren wir Ihnen Kalkulations- und Steuer-bemessungsgrundlagen.

Je nach Art des Unternehmens bzw. Art und Höhe der Trans-aktionen ist eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-voranmeldung beim Finanzamt einzureichen, wobei manche Unter-nehmer davon unter besonderen Umständen befreit sind.

Bilanzierung/ Steuererklärung
Die Bilanz, ob für Unternehmer verpflichtend oder freiwillig, ist eine Fotografie Ihres Unternehmens zum Zeitpunkt X und stellt beispielsweise den Anteil Ihrer Grundstücke, Gebäude, Forder-ungen oder Vorräte zum Gesamtvermögen dar.


Die Gewinn- und Verlustrechnung sieht die betrieblichen Vorfälle im Zeitraffer innerhalb eines Jahres. Hier stehen sich Betriebsein-nahmen (Umsatzerlöse und sonstigen Erträge) und -ausgaben gegenüber.


Dies gilt auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), die bis zu einem bestimmten Umsatzbetrag zulässig ist. Bei der EAR zählen die Zahlungsmittelzuflüsse bzw.-abflüsse, sodass Sie das steuerliche Ergebnis bis zu einem gewissen Grad durch operative Dispositionen vor Jahresende steuern können.

Steuerberatung

Die Steuerberatung im engeren Sinn stellt einen Teil der wirtschaftlichen Beratung dar und bezweckt die Minimierung der Steuerlast für den Unternehmer. Dies bewerkstelligen wir größtenteils durch folgende Maßnahmen:


•  Lenkung von Investitionsentscheidungen

•  Ausnützung von Bilanzierungswahlrechten

•  Umgründungen

•  Sanierungsberatung

Wirtschaftliche Beratung
Unter wirtschaftlicher Beratung verstehen wir die zu den Steuer-beratungsthemen komplementären Bereiche, diese bestehen auszugsweise aus folgenden Beratungsfeldern:


•  Investitionsberatung (-rechnung)

•  Unternehmensbewertung

•  Förderungsberatung

•  Unterstützung bei Bankverhandlungen

•  Kauf und Verkauf von Unternehmen/Grund und Boden




STRATEGIE. ERFOLG.

               AKTIONENAKTIONEN.html
               KONTAKTKONTAKT.html
                     TEAMTEAM.html

             LEISTUNGEN

              IHR VORTEILIHR_VORTEIL.html
  WUSSTE IHR BERATER....WUSSTE_IHR_BERATER.html
           PHILOSOPHIEPHILOSOPHIE.html
  SEMINARE / VORTRÄGE...SEMINARE.html
f HomeHome.html

Premium

Lohnverrechnung
GPLA-Prüfungen: Wir begleiten Sie bei der gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch das Finanzamt oder den Sozialversicherungsträger von der Prüfungsanmeldung bis zur etwaigen Revision an den Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens.

  Erstellen spezieller Auswertungen:
     zB Geschäftsführer-Kennzahlen

  1.    BUAG-Personalverrechnung

  2.    Reisekostenabrechnung

  3.    Beratung bei der Erstellung von Dienstverträgen
       und freien Dienstverträgen

  4.    Erstellung von Geschäftsführerverträgen

  5.    Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung

  6.    Verwaltung und Abrechnung von Pfändungen
       
    bzw.  Drittschuldnererklärungen

    Buchhaltung
    •   Buchhaltungsschulungen der unternehmenseigenen
         Buchhaltungsabteilungen

  7.    IT-Unterstützung vor Ort samt integriertem Abhol- und
       Zustellservice

  8.    Mobile Buchung beim Klienten

  9.    Reorganisation der Belegverwaltung und -aufbereitung
       (Ordnen der "Schuhschachtel-Buchführungen")

  10.    Erstellen besonderer Auswertungen: zB Geschäftsführer-
        Kennzahlen, Kostenträger- und Kostenstellenbuchhaltung
    Bilanzierung/ Steuererklärung
    Die erstellte Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung  stellt die Grundlage für folgende Sonderberatungsleistungen dar:

  11.    Bilanzanalyse (auch der Gewinn- und Verlustrechnung)

  12.    Erstellen von Sonderbilanzen, unterjährig vor allem für                    
      
    Umgründungen notwendig

  13.    Spezielle Auswertungen für Investitionsrechnungen

  14.    Im ungünstigsten Fall Feststellung der Überschuldung für die                 
      
    Einleitung eines Sanierungsverfahrens

Steuerberatung

Die Definition und Verteidigung Ihrer Rechte stellt unsere Kernkompetenz dar und umfasst folgende Beratungsmaßnahmen:


•   Festlegen des Risikogrades („Strategieroute“)
     des wirtschaftlichen und steuerlichen Konzeptes

•   Vertretung bei Nachschauen, Außenprüfungen und GPLAs

•   Unterstützung bei Einvernahmen durch die Finanzverwaltung

•   Beistand bei Hausdurchsuchungen

•   Rechtsschutz: Wahrnehmung sämtlicher Rechtsmittel
    und Rechtsbehelfe bei amtlichen Erledigungen;

zum Beispiel:
§ Bescheidbeschwerden

§  Säumnisbeschwerden

§  Maßnahmenbeschwerden

§  Wiedereinsetzungsanträge

§  Wiederaufnahmeanträge

§  Stellen ermessensgebundener Anträge
    (Bescheidberichtigung   oder –aufhebung etc.)